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Definition und Zweck
Eine gelbe Lichtkante an Arbeitsplatzsystemen im Elektrolabor ist eine optisch hervorgehobene Kante, die entweder durch integrierte Beleuchtung oder durch auffällige gelbe Markierungen gekennzeichnet ist. Ihr primärer Zweck liegt in der Sichtbarmachung von Gefahrenstellen oder Hindernissen, um potenzielle Stolper-, Stoß- oder Quetschgefahren zu kennzeichnen und somit das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren. Die gelbe Farbe dient aufgrund ihrer hohen Signalwirkung insbesondere der Aufmerksamkeitserregung, was sie auch bei schlechter Umgebungsbeleuchtung oder im Notfall wirksam macht.
Gelbe Lichtkanten finden vor allem in Elektrolaboren und technischen Arbeitsbereichen Anwendung, in denen Arbeitsplatzsysteme mit baulichen Vorsprüngen, beweglichen Komponenten oder unübersichtlichen Strukturen ausgestattet sind. Sie tragen dort zur Erhöhung der Arbeitssicherheit bei und werden insbesondere an exponierten Kanten, etwa von Tischen, Gestellen oder Gehäusen, eingesetzt.
Eine konkrete gesetzliche Vorschrift, die die Installation einer „gelben Lichtkante“ explizit verlangt, existiert nicht. Allerdings ergibt sich eine Verpflichtung zur Gefahrenkennzeichnung aus der Arbeitsstättenregel ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, die Teil der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ist. Laut dieser Regelung sind Hindernisse und Gefahrenstellen deutlich zu kennzeichnen, vorzugsweise durch gelb-schwarze Warnmarkierungen oder durch geeignete Leuchtzeichen.
Die konkrete Ausgestaltung der Kennzeichnung – etwa als leuchtende Kante – kann durch den Arbeitgeber oder Betreiber der Einrichtung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung individuell festgelegt werden. Entscheidend ist, dass die Sichtbarkeit und Warnwirkung der Kennzeichnung den Anforderungen der Arbeitssicherheit genügt. Die gelbe Lichtkante stellt somit eine frei wählbare, aber wirksame Maßnahme zur Umsetzung der allgemeinen Kennzeichnungspflicht dar.
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