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Die UN ECE-Regelung R44 ist eine international gültige Norm zur Zulassung und Sicherheit von Kindersitzen im Straßenverkehr. Sie war über Jahrzehnte ein zentraler Standard im Bereich der Fahrzeugsicherheit und hat insbesondere in der Branche der Fahrzeugeinrichtungen Bedeutung – etwa für Unternehmen, die Fahrzeuge für Handwerker, Serviceunternehmen oder Dienstleister mit Personenbeförderung ausstatten. Auch wenn R44 inzwischen durch die modernere UN ECE-Regelung R129 (i-Size) ersetzt wird, ist das Verständnis der Regelung weiterhin relevant, da zahlreiche Kindersitze nach R44 noch im Umlauf sind.
Die Regelung R44 definiert Mindestanforderungen an die Sicherheit von Kinderrückhaltesystemen. Jeder zugelassene Kindersitz muss standardisierte Frontal- und Heckaufpralltests bestehen. Ziel ist es, die körperliche Unversehrtheit von Kindern bei Unfällen durch geeignete Rückhaltesysteme zu schützen.
Kindersitze nach R44 werden in Gruppen je nach Körpergewicht des Kindes eingeteilt:
Diese Gewichtseinteilung hilft bei der Auswahl eines geeigneten Sitzes, ist jedoch weniger präzise als das nachfolgende System der R129-Norm, das sich an der Körpergröße orientiert.
Die Mehrheit der nach R44 zugelassenen Kindersitze wird mit dem herkömmlichen Dreipunktgurt des Fahrzeugs befestigt. Zwar existieren auch Modelle mit ISOFIX-Kompatibilität, diese ist jedoch unter R44 nicht verpflichtend. Der korrekte Einbau ist entscheidend für die Schutzwirkung, weshalb Anleitung und Sichtkontrolle besonders wichtig sind – gerade bei Fahrzeugen mit nachgerüsteter Innenausstattung.
Nur Sitze, die ein offizielles Prüfverfahren bei einem anerkannten Institut erfolgreich durchlaufen haben, erhalten die Zulassung nach R44. Jeder geprüfte Sitz ist mit einer orangen Prüfplakette versehen, auf der unter anderem die Zulassungsnummer, das Gewichtsspektrum sowie Einbauhinweise vermerkt sind. Diese Kennzeichnung ist für den rechtmäßigen Einsatz des Kindersitzes im Straßenverkehr verpflichtend.
Seit September 2024 dürfen keine neuen Kindersitze nach R44 mehr verkauft werden, um eine schrittweise Umstellung auf die neue Norm R129 zu gewährleisten. Bereits zugelassene und im Umlauf befindliche Sitze dürfen jedoch weiterhin verwendet werden, sofern sie unbeschädigt und funktionstüchtig sind. Für Unternehmen mit bestehenden Fahrzeugausstattungen bleibt der Einsatz solcher Sitze somit rechtlich möglich – jedoch mit Einschränkungen hinsichtlich Nachrüstungen oder Neuanschaffungen.
Die Nachfolgeregelung UN ECE R129, auch bekannt als i-Size, setzt neue Maßstäbe in der Kindersicherheit. Sie basiert auf der Körpergröße des Kindes, schreibt ISOFIX verbindlich vor, berücksichtigt Seitenaufpralltests und bietet insgesamt ein höheres Sicherheitsniveau. Für Unternehmen, die Fahrzeuge ausrüsten und mit Kindersitzen ausstatten, ist es essenziell, sich an den aktuellen Regelungen der R129 zu orientieren, da nur noch i-Size-Kindersitze neu im Handel erhältlich sind.
Auch in Handwerker- oder Servicefahrzeugen kann es – etwa im Rahmen familiärer Nutzung, Kundenfahrten oder speziellen Dienstleistungen – notwendig sein, Kindersitze zu integrieren. Für Fahrzeugausrüster bedeutet das:
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