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StVO § 22

Der § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt die Anforderungen an die Ladungssicherung im Straßenverkehr. Für Unternehmen, die Fahrzeugeinrichtungen und Systeme zur Ausrüstung von Nutzfahrzeugen entwickeln, herstellen oder vertreiben – insbesondere für Handwerks- und Servicefahrzeuge – ist diese Vorschrift von zentraler Bedeutung. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Gestaltung sicherer und normgerechter Transportsysteme im gewerblichen Alltag. 

Inhalte und Anforderungen von § 22 StVO 

Ladungssicherung nach anerkannten Regeln der Technik 

Gemäß § 22 Abs. 1 StVO muss die Ladung – einschließlich der verwendeten Ladeeinrichtungen und Sicherungssysteme – so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichem Ausweichmanöver weder verrutscht noch umkippt, herabfällt oder unnötigen Lärm erzeugt. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten, beispielsweise wie sie in der Richtlinie VDI 2700 oder der Norm DIN EN 12195 definiert sind. 

Vorschriften zu Maßen und Überständen 

Der Gesetzestext enthält zudem detaillierte Vorgaben zur maximal zulässigen Breite, Höhe und Länge von Fahrzeug und Ladung: 

  • Maximale Breite: 2,55 m 
  • Maximale Höhe: 4,00 m (mit Ausnahmen z. B. für land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge) 
  • Vorderer Überstand: Bis 2,50 m Höhe kein Überstand erlaubt; darüber hinaus bis zu 50 cm nach vorne 

Hinterer Überstand

  • Bis 1,5 m bei Fahrten über 100 km 
  • Bis 3,0 m bei Fahrten unter 100 km 

Kennzeichnungspflicht bei Überständen 

Bei einem hinteren Überstand von mehr als 1,00 m ist eine Sicherungskennzeichnung vorgeschrieben, in der Regel in Form einer rot-weißen Warntafel oder anderweitiger Warneinrichtungen, um die Sichtbarkeit der Ladung zu gewährleisten. 

 

Relevanz für Hersteller und Anbieter von Fahrzeugeinrichtungen 

Einfluss auf Produktentwicklung 

Die gesetzlich verankerten Anforderungen beeinflussen unmittelbar die Gestaltung moderner Fahrzeugeinrichtungen. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Systeme eine kompakte, sichere und zugängliche Unterbringung von Werkzeugen, Materialien und Maschinen ermöglichen. Dazu zählen u. a. modulare Regalsysteme, Kofferraumeinbauten, Trennwände und Gurtsysteme, die eine gesetzeskonforme Sicherung unterstützen. 

Beratung und Verantwortung 

Anbieter von Fahrzeugeinrichtungen tragen nicht nur technische, sondern auch beratende Verantwortung. Sie müssen ihre Kunden – z. B. Handwerksbetriebe oder mobile Serviceteams – über die geltenden gesetzlichen Vorschriften informieren und individuell passende Lösungen zur Ladungssicherung anbieten. Dies umfasst auch Schulungen und Hinweise zur korrekten Nutzung der Ausrüstung. 

Vermeidung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken 

Fehlende oder unzureichende Ladungssicherung kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen – angefangen bei Bußgeldern und Punkten im Fahreignungsregister, bis hin zu zivil- oder strafrechtlicher Haftung im Falle eines Unfalls. Eine normkonforme Fahrzeugeinrichtung trägt daher nicht nur zur Verkehrssicherheit, sondern auch zur Risikominimierung im Geschäftsalltag bei. 

 

Praktische Maßnahmen zur Ladungssicherung 

Typische Komponenten und Hilfsmittel, die der Umsetzung von § 22 StVO dienen, sind unter anderem: 

  • Zurrgurte, Spannbänder und Schienensysteme 
  • Verzurrösen und Ladungssicherungspunkte 
  • Kofferraumeinrichtungen mit Halterungen und Unterteilungen 
  • Trennwände oder Gitter zum Schutz der Fahrzeuginsassen 
  • Kennzeichnungen für überstehende Ladung gemäß gesetzlicher Vorgaben 

Diese Maßnahmen sind integraler Bestandteil moderner Fahrzeugeinrichtungen und bilden die Grundlage für einen sicheren und effizienten Transport im gewerblichen Einsatz

 

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