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Sicherheitsprüfung

Die Sicherheitsprüfung im Kontext von Montagearbeitsplätzen und Prüfsystemen bezeichnet einen strukturierten und dokumentierten Prozess zur Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Aspekte von Arbeitsplätzen, Maschinen und Prozessen. Ziel ist es, Gefahren frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und die Einhaltung gesetzlicher sowie betrieblicher Sicherheitsvorschriften sicherzustellen. Damit stellt die Sicherheitsprüfung ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes und eine unverzichtbare Voraussetzung für einen sicheren, rechtskonformen und effizienten Betrieb dar. 

Typische Inhalte einer Sicherheitsprüfung 

Eine Sicherheitsprüfung umfasst mehrere Prüfaspekte, die unterschiedliche Bereiche der Arbeitsumgebung abdecken: 

  • Überprüfung der Maschinenfunktionen: Es wird kontrolliert, ob Maschinen und Anlagen ordnungsgemäß und sicher arbeiten. Hierzu gehört die Funktionsfähigkeit von Not-Aus-Schaltern, Schutzabdeckungen und Sicherheitsverriegelungen. 
  • Inspektion von Schutzeinrichtungen: Schutzvorrichtungen wie Lichtschranken oder trennende Schutzeinrichtungen werden auf ihre korrekte Anbringung und Funktionsfähigkeit hin überprüft. 
  • Ergonomische Bewertung: Der Arbeitsplatz wird hinsichtlich seiner ergonomischen Gestaltung analysiert, um gesundheitliche Belastungen der Mitarbeitenden zu vermeiden. 
  • Prüfung der elektrischen und mechanischen Sicherheit: Hierzu zählen Sichtprüfungen, elektrische Messungen (z. B. Schutzleiterwiderstand, Isolationsmessung) sowie Funktions- und gegebenenfalls labortechnische Prüfverfahren. 
  • Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung (PSA): Es wird überprüft, ob die vorgeschriebene PSA vorhanden, einsatzbereit und unbeschädigt ist. 
  • Dokumentation der Prüfergebnisse: Alle Prüfschritte und Resultate werden lückenlos protokolliert. Dies dient der Nachweisführung und der späteren Nachverfolgung im Rahmen des Sicherheitsmanagements. 

Gesetzliche Grundlagen und Normen 

Die Durchführung von Sicherheitsprüfungen ist gesetzlich geregelt und unterliegt verschiedenen Normen und Vorschriften. Zu den zentralen rechtlichen Grundlagen zählen: 

  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), 
  • die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (z. B. DGUV Vorschrift 3), 
  • sowie spezifische technische Regeln wie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201). 

Diese Regelwerke definieren unter anderem die Prüfintervalle, die Anforderungen an die Prüferqualifikation (z. B. „befähigte Personen“) sowie die Form und den Umfang der Prüfungen. 

Ablauf einer Sicherheitsprüfung 

Der Ablauf einer Sicherheitsprüfung gliedert sich typischerweise in fünf aufeinanderfolgende Schritte: 

  1. Vorbereitung: Sichtung vorhandener technischer Dokumentation, Auswahl geeigneter Prüfmittel und Erstellung eines strukturierten Prüfplans. 
  2. Durchführung: Durchführung von Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, elektrischen Messungen sowie ggf. zerstörungsfreien Prüfverfahren. 
  3. Bewertung: Identifikation und Risikobewertung festgestellter Mängel sowie Ableitung geeigneter Maßnahmen. 
  4. Dokumentation: Erstellung eines umfassenden Prüfprotokolls, das alle Befunde und ggf. Empfehlungen zur Behebung von Sicherheitsmängeln enthält. 
  5. Nachverfolgung: Kontrolle der Umsetzung empfohlener Maßnahmen und Bewertung deren Wirksamkeit im laufenden Betrieb. 

Ziel der Sicherheitsprüfung 

Das primäre Ziel von Sicherheitsprüfungen besteht darin, Arbeitsunfälle und gesundheitliche Schäden zu verhindern. Darüber hinaus tragen sie zur Einhaltung gesetzlicher Auflagen und zur Gewährleistung eines reibungslosen, sicheren und effizienten Betriebs bei. Sicherheitsprüfungen schaffen somit die Grundlage für einen kontinuierlich optimierten Arbeits- und Gesundheitsschutz in Montage- und Prüfumgebungen. 

 

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