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Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist ein staatlich geregeltes, jedoch freiwilliges Prüfzeichen nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG, Abschnitt 5, §§ 20–24). Es wird ausschließlich an verwendungsfertige Produkte vergeben, zu denen unter anderem Möbel, Elektrogeräte sowie Arbeitsplatz- und Aufbewahrungslösungen wie Schränke, Regale oder Arbeitstische zählen.
Das GS-Zeichen bestätigt durch unabhängige Prüfung, dass ein Produkt die gesetzlichen und normativen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Im Umfeld von Arbeitsplatz- und Aufbewahrungslösungen bietet es Arbeitgebern und Anwendern eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl sicherer Produkte und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Pflichten zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel.
Das GS-Zeichen weist nach, dass ein Produkt von einer zugelassenen, unabhängigen Prüfstelle (GS-Stelle) auf sicherheitsrelevante Anforderungen untersucht wurde. Es signalisiert, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen darstellt.
Die Prüfung im Rahmen der GS-Zertifizierung umfasst eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Kriterien:
Das GS-Zeichen unterscheidet sich deutlich von anderen Produktkennzeichnungen:
Für Arbeitgeber ist das GS-Zeichen ein wichtiges Auswahlkriterium. Nach § 5 der Betriebssicherheitsverordnung sind sie verpflichtet, nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. GS-geprüfte Produkte erleichtern diesen Nachweis gegenüber Behörden und sorgen für Vertrauen in die Sicherheit von Arbeitsplatz- und Aufbewahrungslösungen wie Schränken, Arbeitstischen oder Regalen.
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