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GS-Zeichen

Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist ein staatlich geregeltes, jedoch freiwilliges Prüfzeichen nach dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG, Abschnitt 5, §§ 20–24). Es wird ausschließlich an verwendungsfertige Produkte vergeben, zu denen unter anderem Möbel, Elektrogeräte sowie Arbeitsplatz- und Aufbewahrungslösungen wie Schränke, Regale oder Arbeitstische zählen. 

Das GS-Zeichen bestätigt durch unabhängige Prüfung, dass ein Produkt die gesetzlichen und normativen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Im Umfeld von Arbeitsplatz- und Aufbewahrungslösungen bietet es Arbeitgebern und Anwendern eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl sicherer Produkte und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Pflichten zur Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel. 

Bedeutung und Funktion im Bereich Arbeitsplatz- und Aufbewahrungslösungen 

Sicherheitsgarantie durch unabhängige Prüfung 

Das GS-Zeichen weist nach, dass ein Produkt von einer zugelassenen, unabhängigen Prüfstelle (GS-Stelle) auf sicherheitsrelevante Anforderungen untersucht wurde. Es signalisiert, dass das Produkt bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Personen darstellt. 

Umfang der Prüfung 

Die Prüfung im Rahmen der GS-Zertifizierung umfasst eine Vielzahl sicherheitsrelevanter Kriterien: 

  • Mechanische und elektrische Sicherheit: Etwa Schutz vor Einklemmen, Kipp- und Standsicherheit, Stabilität sowie Schwingungsfreiheit. 
  • Einhaltung geltender Normen: Einschließlich relevanter DIN- und EN-Normen. 
  • Überprüfung von Fertigungsstätten und Prozessen: Insbesondere bei der Erstvergabe des Zeichens werden Produktionsabläufe und Fertigungsorte auditiert. 
  • Kontrolle von Verpackung und Gebrauchsanweisungen: Auch Begleitdokumente werden auf Verständlichkeit und gesetzeskonforme Inhalte überprüft. 

Abgrenzung zu anderen Kennzeichnungen 

Das GS-Zeichen unterscheidet sich deutlich von anderen Produktkennzeichnungen: 

  • Gesetzlich geregelt: Es ist das einzige Prüfzeichen für Produktsicherheit, das auf gesetzlicher Grundlage in Europa basiert. 
  • Externe Prüfung statt Selbsterklärung: Im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung, die vom Hersteller selbst vergeben wird, basiert das GS-Zeichen auf einer unabhängigen externen Prüfung. 
  • Keine Aussage zur Gesamtqualität: Das Zeichen bezieht sich ausschließlich auf die sicherheitsrelevanten Eigenschaften eines Produkts – nicht auf dessen Lebensdauer, Ergonomie oder Leistungsfähigkeit. 

Relevanz für Arbeitgeber und Anwender 

Für Arbeitgeber ist das GS-Zeichen ein wichtiges Auswahlkriterium. Nach § 5 der Betriebssicherheitsverordnung sind sie verpflichtet, nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. GS-geprüfte Produkte erleichtern diesen Nachweis gegenüber Behörden und sorgen für Vertrauen in die Sicherheit von Arbeitsplatz- und Aufbewahrungslösungen wie Schränken, Arbeitstischen oder Regalen. 

Gültigkeit und laufende Überwachung 

  • Befristete Gültigkeit: Die Gültigkeit eines GS-Zeichens beträgt maximal fünf Jahre. Nach Ablauf ist eine erneute Prüfung für eine Verlängerung erforderlich. 
  • Regelmäßige Überwachung: Sowohl die Produktqualität als auch die Fertigung werden durch die Prüfstelle fortlaufend überwacht, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen. 

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