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GGVSEB

Die Abkürzung GGVSEB steht für die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“. Sie regelt die innerstaatliche, grenzüberschreitende sowie innergemeinschaftliche Beförderung gefährlicher Güter auf den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnengewässer in Deutschland. Die Verordnung dient der Umsetzung internationaler Vorschriften wie des ADR (Straße), RID (Eisenbahn) und ADN (Binnenwasserstraße) in nationales Recht. 

Für die Branche der Fahrzeugeinrichtungen sowie Unternehmen, die Fahrzeuge für Handwerks- und Servicetätigkeiten ausrüsten, ist die GGVSEB von besonderer Relevanz, sobald Gefahrguttransporte Bestandteil des Betriebseinsatzes sind. 

Technische Anforderungen bei Ausstattung und Umbau 

Wer Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter plant, umbaut oder ausstattet, muss sicherstellen, dass sämtliche baulichen und funktionalen Komponenten den Vorgaben der GGVSEB entsprechen. Dazu gehören u. a.: 

  • Geeignete Tanksysteme oder Behälter mit zugelassenen Verschlüssen 
  • Brandschutzmaßnahmen wie feuerhemmende Materialien oder geeignete Abschottungen 
  • Kennzeichnung der Fahrzeuge nach ADR-Vorgaben (z. B. orangefarbene Warntafeln, Gefahrzettel) 
  • Vermeidung von Zündquellen bei Fahrzeugen mit explosionsgefährdetem Ladegut 

Insbesondere beim Einbau oder der Nachrüstung von Fahrzeugeinrichtungen – z. B. Halterungen für Gasflaschen, Trennwände oder Belüftungssysteme – muss geprüft werden, ob diese mit dem vorgesehenen Gefahrguttransport kompatibel sind. 

 

Sicherheitsanforderungen im Betrieb 

Die GGVSEB definiert eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen, die während des Transports zu beachten sind. Dazu zählen: 

  • Technische Schutzsysteme zur Vermeidung oder Minderung von Risiken bei Unfällen oder Pannen 
  • Geeignete Ladungssicherungssysteme gemäß DIN EN 12195 und VDI 2700 ff. 
  • Be- und Entlüftungssysteme, um die Bildung explosionsfähiger Atmosphären zu verhindern 
  • Feuerlöschgeräte und persönliche Schutzausrüstung, deren Mitführung teilweise verpflichtend ist 

Für Fahrzeuge mit entsprechender Einrichtung bedeutet dies, dass sowohl das Design als auch die Auswahl der Komponenten auf ihre Gefahrgutkonformität hin zu prüfen sind. 

 

Pflichten von Herstellern, Ausrüstern und Betreibern 

Die GGVSEB weist verschiedenen Beteiligten klare Verantwortlichkeiten zu: 

  • Fahrzeughersteller und -umbauer müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den geltenden technischen Anforderungen entsprechen und zertifiziert sind. 
  • Fahrzeugeinrichter und Systemanbieter tragen die Verantwortung für die gefahrgutgerechte Montage und Integration ihrer Ausrüstung. 
  • Betreiber bzw. Fahrzeughalter müssen die Fahrzeuge regelmäßig prüfen lassen, Betriebsanleitungen und Sicherheitsdaten bereithalten sowie das Fahrpersonal unterweisen. 

Die Einhaltung dieser Pflichten ist nachweispflichtig und wird durch Behörden sowie durch Beauftragte für Gefahrgut im Unternehmen kontrolliert. 

 

Kennzeichnung und Dokumentationspflichten 

Gemäß GGVSEB müssen Fahrzeuge, die für Gefahrguttransporte vorgesehen sind, sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen Vorgaben (z. B. ADR) und beinhalten: 

  • Warntafeln (orange) vorn und hinten am Fahrzeug 
  • Gefahrzettel an der Ladung bzw. am Fahrzeugaufbau 
  • Begleitdokumente, wie Beförderungspapiere, schriftliche Weisungen, Prüfprotokolle und Ladungssicherungsnachweise 

Darüber hinaus sind regelmäßige technische Prüfungen der Fahrzeuge und ihrer Einrichtung zu dokumentieren. Auch Änderungen an der Fahrzeugeinrichtung (z. B. Umbauten, Nachrüstungen) sind gegebenenfalls neu zu bewerten und zu dokumentieren. 

 

Bedeutung für die Branche der Fahrzeugeinrichtungen 

Für Unternehmen, die Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter ausrüsten – etwa im Bereich Gasinstallation, Schweißtechnik, mobile Energieversorgung oder chemisch-technische Dienste – ist die GGVSEB eine zentrale Rechtsgrundlage. Sie stellt sicher, dass: 

  • Fahrzeuge sicher ausgestattet und betrieben werden können 
  • Komponenten normkonform integriert und geprüft sind 
  • Betrieb und Transportvorgänge rechtskonform und versicherbar bleiben 

Insbesondere bei der Entwicklung und dem Einbau von Halterungen, Belüftungselementen, Gefahrgutbehältern und Ladungssicherungssystemen ist auf die Konformität mit der GGVSEB und den dazugehörigen Regelwerken zu achten. 

 

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