Virtuelle Planung
Stellen Sie Ihre individuelle Fahrzeugeinrichtung zusammen.
Die Abkürzung GGVSEB steht für die „Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt“. Sie regelt die innerstaatliche, grenzüberschreitende sowie innergemeinschaftliche Beförderung gefährlicher Güter auf den Verkehrsträgern Straße, Schiene und Binnengewässer in Deutschland. Die Verordnung dient der Umsetzung internationaler Vorschriften wie des ADR (Straße), RID (Eisenbahn) und ADN (Binnenwasserstraße) in nationales Recht.
Für die Branche der Fahrzeugeinrichtungen sowie Unternehmen, die Fahrzeuge für Handwerks- und Servicetätigkeiten ausrüsten, ist die GGVSEB von besonderer Relevanz, sobald Gefahrguttransporte Bestandteil des Betriebseinsatzes sind.
Wer Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter plant, umbaut oder ausstattet, muss sicherstellen, dass sämtliche baulichen und funktionalen Komponenten den Vorgaben der GGVSEB entsprechen. Dazu gehören u. a.:
Insbesondere beim Einbau oder der Nachrüstung von Fahrzeugeinrichtungen – z. B. Halterungen für Gasflaschen, Trennwände oder Belüftungssysteme – muss geprüft werden, ob diese mit dem vorgesehenen Gefahrguttransport kompatibel sind.
Die GGVSEB definiert eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen, die während des Transports zu beachten sind. Dazu zählen:
Für Fahrzeuge mit entsprechender Einrichtung bedeutet dies, dass sowohl das Design als auch die Auswahl der Komponenten auf ihre Gefahrgutkonformität hin zu prüfen sind.
Die GGVSEB weist verschiedenen Beteiligten klare Verantwortlichkeiten zu:
Die Einhaltung dieser Pflichten ist nachweispflichtig und wird durch Behörden sowie durch Beauftragte für Gefahrgut im Unternehmen kontrolliert.
Gemäß GGVSEB müssen Fahrzeuge, die für Gefahrguttransporte vorgesehen sind, sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Anforderungen orientieren sich an den internationalen Vorgaben (z. B. ADR) und beinhalten:
Darüber hinaus sind regelmäßige technische Prüfungen der Fahrzeuge und ihrer Einrichtung zu dokumentieren. Auch Änderungen an der Fahrzeugeinrichtung (z. B. Umbauten, Nachrüstungen) sind gegebenenfalls neu zu bewerten und zu dokumentieren.
Für Unternehmen, die Fahrzeuge für den Transport gefährlicher Güter ausrüsten – etwa im Bereich Gasinstallation, Schweißtechnik, mobile Energieversorgung oder chemisch-technische Dienste – ist die GGVSEB eine zentrale Rechtsgrundlage. Sie stellt sicher, dass:
Insbesondere bei der Entwicklung und dem Einbau von Halterungen, Belüftungselementen, Gefahrgutbehältern und Ladungssicherungssystemen ist auf die Konformität mit der GGVSEB und den dazugehörigen Regelwerken zu achten.
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