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Elektronik Arbeitsplatz

Ein Elektronik-Arbeitsplatz ist ein speziell ausgestatteter Arbeitsbereich, der für die Entwicklung, Montage, Prüfung, Reparatur oder Wartung elektronischer Geräte und Schaltungen konzipiert ist. Solche Arbeitsplätze finden sich typischerweise in Elektrolaboren, Fertigungsbereichen, Servicewerkstätten oder Ausbildungsstätten. Die Gestaltung eines Elektronik-Arbeitsplatzes orientiert sich sowohl an ergonomischen als auch an sicherheitstechnischen und funktionalen Anforderungen. 

Charakteristika eines Elektronik-Arbeitsplatzes 

Ein professioneller Elektronik-Arbeitsplatz weist eine Vielzahl technischer und organisatorischer Merkmale auf, die ein sicheres, präzises und effizientes Arbeiten ermöglichen. Zu den typischen Ausstattungsmerkmalen zählen: 

  • Arbeitstisch mit ESD-Schutz: Der Arbeitsplatz verfügt über eine großzügig bemessene Arbeitsfläche mit antistatischer (ESD-sicherer) Beschichtung, um empfindliche elektronische Bauteile vor elektrostatischen Entladungen zu schützen. 
  • Ergonomische Gestaltung: Ein höhenverstellbarer Tisch, ein ergonomisch geformter Stuhl sowie eine blendfreie, gut steuerbare Beleuchtung tragen zur Vermeidung gesundheitlicher Belastungen bei. 
  • Technische Ausstattung: Zum Standard gehören Messgeräte wie Multimeter, Oszilloskope und regelbare Netzgeräte, ergänzt durch typische Werkzeuge der Elektronikfertigung. 
  • Gesicherte Stromversorgung: Die elektrische Versorgung erfolgt unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Maßnahmen, z. B. über Fehlerstromschutzschalter (RCD), um Unfälle durch Stromschlag zu vermeiden. 
  • Umfassender ESD-Schutz: Zusätzlich zur antistatischen Tischoberfläche kommen leitfähige Bodenbeläge, Erdungsbänder, ESD-sichere Kleidung und Werkzeuge zum Einsatz. Der Arbeitsplatz ist häufig Bestandteil einer sogenannten Electrostatic Protected Area (EPA). 
  • Organisationssysteme: Schränke, Ablagesysteme sowie digitale Arbeitsplatzsysteme tragen zur strukturierten Aufbewahrung von Komponenten und Werkzeugen bei und fördern einen reibungslosen Arbeitsablauf. 
  • Angepasste Beleuchtung: Eine blendfreie, dimmbare Beleuchtung mit hoher Farbwiedergabe unterstützt präzises Arbeiten, insbesondere bei der Inspektion oder Reparatur filigraner Baugruppen. 

Vorschriften und Normen 

Die Einrichtung und Nutzung von Elektronik-Arbeitsplätzen unterliegt einer Vielzahl gesetzlicher, technischer und sicherheitsrelevanter Vorschriften. Zu den zentralen Regelwerken zählen: 

  • DGUV Vorschrift 3: Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung schreibt regelmäßige Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zur Unfallverhütung vor. 
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Gesetz legt allgemeine Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz fest, darunter die Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten. 
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie enthält Anforderungen an die ergonomische und sicherheitstechnische Gestaltung von Arbeitsplätzen, etwa bezüglich Beleuchtung, Möblierung und Fluchtwegen. 
  • VDE-Normen: Die Normenreihe des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (z. B. VDE 0100) regelt die Planung und den Betrieb elektrischer Anlagen, insbesondere im Hinblick auf Erdung und Schutzmaßnahmen. 
  • EPA/ESD-Richtlinien: Zum Schutz elektrostatisch gefährdeter Bauelemente gelten spezifische Vorschriften zur Einrichtung elektrostatisch geschützter Bereiche, einschließlich der Nutzung geeigneter Materialien und Erdungsmaßnahmen. 
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): Diese Regeln konkretisieren Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und bieten praxisorientierte Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen. 
  • Fünf Sicherheitsregeln bei Arbeiten an elektrischen Anlagen: Diese Regeln (Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und kurzschließen, benachbarte Teile abdecken) sind bei Arbeiten unter Spannung verpflichtend einzuhalten. 

Zusätzliche Anforderungen 

Die Arbeiten an Elektronik-Arbeitsplätzen unterliegen fachlichen und rechtlichen Einschränkungen: 

  • Fachliche Qualifikation: Nur ausgebildete Elektrofachkräfte dürfen eigenverantwortlich an elektrischen Anlagen arbeiten. Unterwiesene Personen dürfen dies ausschließlich unter Aufsicht tun. 
  • Erdungspflicht: Ein normgerechter Potentialausgleich ist vorgeschrieben, sowohl zum Schutz von Personen als auch zur Vermeidung von Schäden an elektronischen Bauteilen durch elektrostatische Entladungen oder Fehlspannungen. 

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