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ECE R44

Die ECE R44 ist eine internationale Vorschrift der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), die die Sicherheitsanforderungen an Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen regelt. In der Praxis ist diese Norm nicht nur für den privaten Bereich, sondern auch für die Branche der Fahrzeugeinrichtungen relevant – insbesondere dann, wenn Handwerks- oder Serviceunternehmen Kinder in gewerblich genutzten Fahrzeugen mitführen, etwa bei kombinierten Familien- und Arbeitseinsätzen oder bei Dienstleistungen, bei denen Kinder transportiert werden. 

Wesentliche Merkmale der ECE R44 

Einteilung nach Gewichtsklassen 

Die Norm ECE R44 sieht eine Kategorisierung der Kindersitze nach dem Gewicht des Kindes vor. Die wichtigsten Gruppen sind: 

  • Gruppe 0: bis 10 kg (Säuglinge) 
  • Gruppe 0+: bis 13 kg 
  • Gruppe I: 9–18 kg 
  • Gruppe II: 15–25 kg 
  • Gruppe III: 22–36 kg 

Diese Einteilung dient der Auswahl eines passenden Rückhaltesystems für das jeweilige Kind. 

Zulassung und Gültigkeit 

Kindersitze sind nur dann für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen, wenn sie mit einem Prüfsiegel nach ECE R44/03 oder ECE R44/04 versehen sind. Ältere Versionen (ECE R44/01 und /02) sind nicht mehr zulässig. Seit dem Herbst 2023 dürfen keine neuen Kindersitze nach ECE R44 mehr verkauft werden – zugelassen sind seither nur noch Rückhaltesysteme nach dem Nachfolgestandard ECE R129 (i-Size)

Sicherheitsanforderungen 

Die Vorschrift definiert grundlegende Anforderungen an: 

  • Konstruktion und Materialien 
  • Crashverhalten bei Frontal- und Heckaufpralltests 

Ein bedeutender Kritikpunkt an ECE R44 ist das Fehlen eines verpflichtenden Seitenaufpralltests, was in der neueren Norm ECE R129 berücksichtigt wurde. 

Befestigungssysteme 

ECE R44-konforme Sitze werden in der Regel mit dem fahrzeugeigenen Dreipunktgurt befestigt. Die Verwendung von Isofix-Systemen ist zwar möglich, jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben – im Gegensatz zur ECE R129, bei der Isofix für viele Klassen Standard ist. 

 

Bedeutung für Fahrzeugeinrichtungen und Serviceunternehmen 

Anwendung in gewerblichen Fahrzeugen 

Für Unternehmen, die Transporter, Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen mit Rückhaltemöglichkeiten ausstatten, spielt die Einhaltung der ECE R44 eine wichtige Rolle – insbesondere dann, wenn: 

  • Kinder im Rahmen der Berufstätigkeit mitgeführt werden (z. B. bei Notfällen oder familiengeführten Betrieben) 
  • Kinder im Rahmen von kundenspezifischen Transportdiensten oder besonderen Einsätzen mitreisen 

Übergangsregelung und Umstellung auf ECE R129 

Auch wenn die ECE R44 noch für bereits in Verkehr gebrachte Kindersitze gilt, wurde sie durch die modernere ECE R129 (i-Size) ersetzt. Diese stellt strengere Anforderungen an: 

  • Seitenaufprallschutz 
  • Verwendung von Isofix-Befestigungen 
  • Größenbasierte Klassifizierung anstelle der Gewichtsklassen 

Seit dem Inkrafttreten der neuen Vorschrift ist die Verwendung von ECE R44-Sitzen weiterhin erlaubt, ihr Verkauf jedoch untersagt

 

Technische und rechtliche Relevanz 

Für Anbieter von Fahrzeugeinrichtungssystemen und Fahrzeugausrüstungen bedeutet das: 

  • Bereits vorhandene Sitze und Halterungssysteme müssen ECE-konform sein 
  • Bei Neuanschaffungen sollte auf Kompatibilität mit ECE R129 geachtet werden 
  • Die Verantwortung für sichere und vorschriftsmäßige Kinderbeförderung liegt beim Unternehmen bzw. Halter des Fahrzeugs.

 

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