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Die ECE R44 ist eine internationale Vorschrift der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE), die die Sicherheitsanforderungen an Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen regelt. In der Praxis ist diese Norm nicht nur für den privaten Bereich, sondern auch für die Branche der Fahrzeugeinrichtungen relevant – insbesondere dann, wenn Handwerks- oder Serviceunternehmen Kinder in gewerblich genutzten Fahrzeugen mitführen, etwa bei kombinierten Familien- und Arbeitseinsätzen oder bei Dienstleistungen, bei denen Kinder transportiert werden.
Die Norm ECE R44 sieht eine Kategorisierung der Kindersitze nach dem Gewicht des Kindes vor. Die wichtigsten Gruppen sind:
Diese Einteilung dient der Auswahl eines passenden Rückhaltesystems für das jeweilige Kind.
Kindersitze sind nur dann für die Nutzung im Straßenverkehr zugelassen, wenn sie mit einem Prüfsiegel nach ECE R44/03 oder ECE R44/04 versehen sind. Ältere Versionen (ECE R44/01 und /02) sind nicht mehr zulässig. Seit dem Herbst 2023 dürfen keine neuen Kindersitze nach ECE R44 mehr verkauft werden – zugelassen sind seither nur noch Rückhaltesysteme nach dem Nachfolgestandard ECE R129 (i-Size).
Die Vorschrift definiert grundlegende Anforderungen an:
Ein bedeutender Kritikpunkt an ECE R44 ist das Fehlen eines verpflichtenden Seitenaufpralltests, was in der neueren Norm ECE R129 berücksichtigt wurde.
ECE R44-konforme Sitze werden in der Regel mit dem fahrzeugeigenen Dreipunktgurt befestigt. Die Verwendung von Isofix-Systemen ist zwar möglich, jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben – im Gegensatz zur ECE R129, bei der Isofix für viele Klassen Standard ist.
Für Unternehmen, die Transporter, Servicefahrzeuge oder Werkstattwagen mit Rückhaltemöglichkeiten ausstatten, spielt die Einhaltung der ECE R44 eine wichtige Rolle – insbesondere dann, wenn:
Auch wenn die ECE R44 noch für bereits in Verkehr gebrachte Kindersitze gilt, wurde sie durch die modernere ECE R129 (i-Size) ersetzt. Diese stellt strengere Anforderungen an:
Seit dem Inkrafttreten der neuen Vorschrift ist die Verwendung von ECE R44-Sitzen weiterhin erlaubt, ihr Verkauf jedoch untersagt.
Für Anbieter von Fahrzeugeinrichtungssystemen und Fahrzeugausrüstungen bedeutet das:
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