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DVS 02 11

Das DVS 02 11, herausgegeben vom Deutschen Verband für Schweißtechnik e. V. (DVS), beschreibt Anforderungen und Empfehlungen für die sichere Beförderung von Druckgasflaschen in geschlossenen Fahrzeugen. Es richtet sich an Unternehmen, die regelmäßig technische Gase transportieren – insbesondere auch an Handwerks- und Servicebetriebe, bei denen Fahrzeugeinrichtungen eine zentrale Rolle in der sicheren Lagerung und Handhabung spielen. 

Ziel und Anwendungsbereich 

Das Merkblatt verfolgt das Ziel, Gefährdungen beim Transport von Druckgasflaschen zu minimieren und einen rechtskonformen, praxisgerechten Standard zu definieren. Es gilt für alle Fahrzeuge mit geschlossenem Aufbau, in denen Druckgasflaschen mitgeführt werden – unabhängig davon, ob es sich um Einzeltransporte oder regelmäßige Einsätze handelt. 

 

Anforderungen an die Lagerung und den Transport 

  • Temperaturgrenze im Innenraum: Die maximale Innentemperatur des Fahrzeuginnenraums darf 60 °C nicht überschreiten, da höhere Temperaturen den Flaschendruck gefährlich erhöhen und das Sicherheitsventil der Flasche auslösen könnten. 
  • Vorbereitung und Beladung: Vor dem Transport ist sicherzustellen, dass die Gasflaschen korrekt gesichert, geschlossen und gekennzeichnet sind. Die Flaschenventile müssen mit Schutzkappen versehen sein. Beschädigte, korrodierte oder undichte Flaschen dürfen nicht befördert werden. 

 

Anforderungen an Fahrzeugeinrichtungen 

  • Form- und kraftschlüssige Sicherung: Die Fahrzeugeinrichtung muss so ausgelegt sein, dass Druckgasflaschen gegen Umkippen, Verrutschen und Herabfallen gesichert sind. Halterungen, Schienen- und Gurtsysteme sollen eine stabile Fixierung gewährleisten. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass schwere oder gefährliche Gegenstände möglichst tief und nahe zur Fahrzeugwand verstaut werden. 
  • Regelmäßige Kontrolle: Die Halterungen und Befestigungssysteme müssen regelmäßig auf Beschädigungen, festen Sitz und Funktionsfähigkeit kontrolliert werden. Eine dokumentierte Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Unfällen, Notbremsungen) durch eine fachkundige Person ist verpflichtend. 

 

Rechtliche Rahmenbedingungen und Normenbezug 

Das Merkblatt DVS 02 11 verweist auf weitere relevante Normen und Vorschriften zur Ladungssicherung und Arbeitssicherheit, darunter: 

  • Straßenverkehrsordnung (StVO) 
  • DIN EN ISO 27956: Anforderungen an Fahrzeugeinrichtungen in Kastenwagen 
  • VDI-Richtlinien 2700 ff.: Grundlagen der Ladungssicherung 
  • DGUV Information 210-001: Beförderung von Flüssiggas 

Diese Regelwerke bilden gemeinsam den rechtlichen und technischen Rahmen für die sichere Nutzung von Fahrzeugeinrichtungen im Gefahrguttransport. 

 

Bedeutung für Handwerker und Serviceunternehmen 

  • Arbeitsplatzgestaltung und Sicherheit: Die Fahrzeugeinrichtung muss nicht nur den Transportvorschriften entsprechen, sondern auch die Arbeitsprozesse unterstützen. Werkzeuge und Materialien sollen übersichtlich, griffbereit und sicher verstaut sein. Dadurch wird die Effizienz gesteigert und das Sicherheitsrisiko im Alltag reduziert. 
  • Schulung und Verantwortlichkeit: Mitarbeitende, die mit Gasen und der entsprechenden Fahrzeugeinrichtung umgehen, müssen geschult und unterwiesen sein. Der sachgerechte Umgang mit Halterungen, Gasflaschen und Notfallszenarien ist Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsverantwortung. 

 

Besondere Anforderungen bei regelmäßigem Gefahrguttransport 

Für Unternehmen, die regelmäßig Druckgasflaschen transportieren – etwa Schweißbetriebe, Kälte- und Klimatechniker oder mobile Werkstätten – ist die Umsetzung der DVS 02 11 essenziell. Sie stellt sicher, dass: 

  • Halterungen und Sicherungssysteme integriert und geprüft sind 
  • Ladungssicherung dem aktuellen Stand der Technik entspricht 
  • Gesetzliche Anforderungen an die Transport- und Arbeitssicherheit erfüllt werden 

 

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