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DGUV Information 203-032

Die DGUV Information 203-032 behandelt die sichere Auswahl und den Betrieb mobiler Stromerzeuger auf Bau- und Montagestellen. Sie richtet sich an Unternehmen und Fachkräfte, die temporäre Energiequellen an Einsatzorten ohne festen Stromanschluss benötigen. Neben klassischen Baustellen sind die Inhalte besonders für Handwerker, Serviceunternehmen sowie Anbieter von Fahrzeugeinrichtungen relevant, die regelmäßig mit mobilen Stromerzeugern arbeiten – etwa zur Versorgung von Werkzeugen, Maschinen oder Fahrzeugausstattungen. 

Anwendungsbereich und Zielsetzung 

Die DGUV Information gilt für alle temporären Arbeitsorte, an denen mobile Stromversorgung zum Einsatz kommt. Sie gibt praxisnahe Hinweise zur Auswahl geeigneter Geräte, zur sicheren Aufstellung sowie zu notwendigen Schutzmaßnahmen. Ziel ist es, elektrische Gefährdungen zu minimieren und den sicheren Betrieb unter verschiedenen Umweltbedingungen zu gewährleisten. 

 

Anforderungen an den Einsatz von Stromerzeugern 

  • Mechanische und elektrische Sicherheit 

Stromerzeuger müssen so konzipiert und aufgestellt werden, dass sie gegen äußere Einflüsse geschützt sind. Dazu zählen: 

  • Wasser, Feuchtigkeit, Staub und Fremdkörper 
  • Mechanische Belastungen und Umwelteinflüsse 

Je nach Einsatzort gelten unterschiedliche Schutzarten

  • Mindestens IP 54 für den Einsatz im Freien 
  • Mindestens IP 43 für geschützte Bereiche in Gebäuden 
  • Mindestens IP 23 nur bei zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Einhausungen oder speziellen Wetterschutzkonstruktionen 

 

  • Elektrische Anforderungen: Alle eingesetzten Betriebsmittel und Anlagen müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdung durch elektrischen Strom besteht. In Bereichen mit erhöhter Gefährdung (z. B. feuchte Umgebungen, Brand- oder Explosionsgefahr) sind ergänzende Schutzmaßnahmen und spezielle Geräte gemäß DGUV Information 203-004 erforderlich. 
  • Kennzeichnung und Dokumentation: Jeder Stromerzeuger muss eindeutig gekennzeichnet sein. Die Betriebsanleitung muss vor Ort verfügbar und für die Bedienenden verständlich sein. Dies gewährleistet sowohl die sichere Handhabung als auch die Nachvollziehbarkeit im Prüf- oder Schadensfall. 

 

  • Verweis auf ergänzende Regelwerke 

Die DGUV Information 203-032 verweist auf weitere relevante Dokumente, z. B.: 

  • DGUV Information 203-005: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 
  • DGUV Information 203-004: Betrieb unter erhöhter elektrischer Gefährdung 

Diese ergänzen die Anforderungen und stellen sicher, dass alle rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte abgedeckt sind. 

 

Relevanz für Fahrzeugeinrichtungen und Serviceunternehmen 

Auch wenn sich die DGUV Information primär an den Bausektor richtet, sind die Inhalte direkt übertragbar auf den Betrieb von Stromerzeugern im Kontext mobiler Fahrzeugeinrichtungen. Handwerker und Serviceteams setzen häufig Stromerzeuger ein, um Fahrzeuge mit: 

  • Bordnetzverteilern 
  • Ladegeräten 
  • Fehlerstromschutzschaltern (RCDs) 
  • Werkzeugen und Maschinen 

zu betreiben – insbesondere an Orten ohne Netzstrom. 

  • Anforderungen für den Fahrzeugbereich 

Für Anbieter und Betreiber von Fahrzeugeinrichtungen bedeutet das: 

  • Verwendung geeigneter Stromerzeuger, die den Anforderungen der Schutzarten entsprechen 
  • Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie Wetterschutzgehäuse oder vibrationssichere Montage bei IP 23 
  • Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten im Umgang mit Stromerzeugern 
  • Dokumentationspflicht: Betriebsanleitungen müssen vollständig vorliegen und beachtet werden 

 

Bedeutung für den sicheren Betrieb 

Durch die Anwendung der DGUV Information 203-032 wird sichergestellt, dass mobile Stromerzeugung auch unter schwierigen Einsatzbedingungen sicher betrieben werden kann. Die Vorgaben helfen, Risiken wie Stromschläge, Kurzschlüsse oder Brände zu vermeiden und leisten einen wichtigen Beitrag zur betrieblichen Sicherheit – sowohl für Personen als auch für technische Anlagen. 

 

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