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Ausbildungslabor

Ein Ausbildungslabor im Bereich Elektro/Elektronik ist ein speziell ausgestatteter Fachraum, der darauf ausgelegt ist, Auszubildenden, Schülern oder Studierenden praxisnahe Kenntnisse und Fertigkeiten in der Elektrotechnik und Elektronik zu vermitteln. Es verbindet theoretische Lerninhalte mit praktischen Übungen und Experimenten an originalen Industriekomponenten oder didaktischen Lehrsystemen. 

Ein Ausbildungslabor im Elektro-/Elektronikbereich zeichnet sich durch eine sichere, moderne und didaktisch gut ausgestattete Lernumgebung aus. Es gelten verbindliche rechtliche Vorschriften und Normen, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Unterweisung und technischer Ausstattung. Nur so kann eine qualitativ hochwertige und sichere Ausbildung gewährleistet werden. 

Merkmale eines Ausbildungslabors Elektro/Elektronik 

  • Sichere Umgebung: Das Labor ist so gestaltet, dass alle Arbeiten an elektrischen und elektronischen Systemen unter größtmöglicher Sicherheit erfolgen können. Dazu gehören Not-Aus-Schalter, Fehlerstromschutzschalter (FI), ESD-Schutzmaßnahmen und klar gekennzeichnete Sicherheitsbereiche. 
  • Moderne Ausstattung: Arbeitsplätze sind mit Mess- und Prüfgeräten, Experimentierboards, modularen Gerätecockpits, Strom- und Datenversorgung, Kabelmanagement und häufig höhenverstellbaren Tischen ausgestattet. 
  • Didaktische Systeme: Lehrsysteme, Lerntafeln, Fachbücher und digitale Lernprogramme unterstützen die Vermittlung der Lerninhalte und ermöglichen eigenständige wie angeleitete Experimente. 
  • Dokumentation und Auswertung: Die Ergebnisse von Messungen und Experimenten werden dokumentiert und ausgewertet, häufig auch digital, was die Nachvollziehbarkeit und Qualität der Ausbildung erhöht. 
  • Betreuung und Aufsicht: Arbeiten dürfen nur nach Einweisung und unter Aufsicht von fachkundigem Personal erfolgen. Die Sicherheitsunterweisung ist verpflichtend und muss regelmäßig aufgefrischt werden. 

Rechtliche Vorschriften und Normen 

Es gibt klare rechtliche Vorschriften und Normen für Ausbildungslabore im Elektro-/Elektronikbereich: 

  • VDE-Vorschriften (DIN VDE 0100): Ausbildungslabore gelten als „Elektrische Betriebsräume“ und unterliegen den einschlägigen VDE-Normen. Arbeiten dürfen nur nach entsprechender Einweisung und unter Beachtung der Sicherheitsregeln durchgeführt werden. 
  • Unfallverhütungsvorschriften (DGUV): Die Sicherheitsregeln der gesetzlichen Unfallversicherung (z.B. DGUV Vorschrift 3) sind verbindlich. Dazu gehören regelmäßige Unterweisungen, Prüfungen der elektrischen Anlagen und Geräte sowie das Vorhalten von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen. 
  • Laborordnung: Jedes Ausbildungslabor muss eine Laborordnung haben, die alle Sicherheitsregeln, Verhaltensvorschriften und Zuständigkeiten regelt. Die Kenntnis und Einhaltung dieser Ordnung ist für alle Nutzer verpflichtend. 
  • Berufsausbildungsverordnung und Rahmenlehrpläne: Die Inhalte und Anforderungen werden durch die Ausbildungsordnung (z.B. Elektroniker-Ausbildungsverordnung) und die Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz (KMK) festgelegt. Diese definieren auch die zu vermittelnden Kompetenzen, die Dokumentation der Arbeiten und die Einhaltung von Normen und Vorschriften. 

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